Geschäftsbedingungen

Allgemeine Bedingungen für den Transport und die Lagerung von Möbeln

1) Bedingungen

Bedingungen, die nicht aus diesen Bedingungen, aus Branchenbräuchen oder -praktiken oder aus einer besonderen schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien hervorgehen, können nicht durchgesetzt werden.

2) Verantwortung

A. Die Verantwortung als Spediteur trägt das Unternehmen

B. Das Unternehmen haftet jedoch nur für Verluste oder Schäden, die durch Fehler oder Fahrlässigkeit seitens des Unternehmens oder seines beauftragten Personals verursacht wurden. Das Unternehmen ist somit z.B. Wir haften nicht für Verluste, die auf höhere Gewalt oder die Beschaffenheit der Waren selbst zurückzuführen sind (einschließlich der Tatsache, dass die Waren Stößen, die normalerweise beim Transport und der Lagerung von Möbeln auftreten, nicht standhalten können).

C. Das Unternehmen ist nicht verantwortlich für Schädlingsbefall jeglicher Art, die nicht auf die Umstände des Unternehmens zurückzuführen ist.

D. Der Kunde ist verpflichtet, das Unternehmen schriftlich darauf hinzuweisen, dass es sich um besonders wertvolle Waren wie Antiquitäten, Kunstwerke, Gemälde, Orientteppiche usw., Gold, Silber, Edelsteine ​​und Geld handelt.

e. Das Unternehmen haftet nicht für Verluste oder Schäden, die durch Handhabung, Auspacken, Beladen, Verstauen, Aus- und Auspacken durch den Kunden oder in seinem Namen handelnde Personen entstehen.

3) Entschädigung

A. Die Haftung des Unternehmens auf Schadensersatz ist auf den Wiederbeschaffungspreis unmittelbar vor Schadenseintritt beschränkt, da der Sachwert oder sonstige Sonderwert nicht ersetzt wird, es sei denn, das Unternehmen hat auf Wunsch des Kunden im Vertrag ausdrücklich eine weitergehende Haftung für genau bestimmte Punkte übernommen .

B. Die Entschädigung darf den vom Kunden dokumentierten Schaden nicht überschreiten und maximal 50.000 DKK betragen. für ein Paket oder den Inhalt eines Umzugskartons und maximal 2 Mio. DKK. DKK pro Umzugsaufgabe, es sei denn, das Unternehmen hat auf Wunsch des Kunden im Vertrag ausdrücklich eine höhere Verpflichtung übernommen. Wenn mehrere Pakete Leistungen umfassen, die als Einheit betrachtet werden können (z. B. eine Dienstleistung), ist das Unternehmen nur für ein Paket verantwortlich. Bei Verlust oder Beschädigung einzelner Teile eines solchen Gerätes übernimmt das Unternehmen keine Verantwortung für eine etwaige Wertminderung des Gerätes selbst, es sei denn, es wurde eine besondere Vereinbarung getroffen.

C. Mit der Zahlung des vollen Neuwertersatzes geht das Eigentum an der verlorenen/beschädigten Ware auf das Unternehmen über.

D. Anstelle einer Geldentschädigung kann das Unternehmen im Einvernehmen mit dem Kunden neue, mit den verlorenen/beschädigten Effekten identische Sachen liefern oder im Einvernehmen mit dem Kunden den Schaden fachgerecht beseitigen lassen.

4) Beschwerden

Schadensersatzansprüche sind schriftlich an die Geschäftsstelle des Unternehmens zu richten. Bei erkennbaren Mängeln muss die Rüge unverzüglich, in anderen Fällen unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Abschluss des Umzugs bzw. Ablieferung der Ware erfolgen.

5) Rechtliche Schritte/Gerichtsstand

​Klagen gegen das Unternehmen müssen in der Gerichtsbarkeit eingereicht werden, in der das Unternehmen seinen eingetragenen Sitz hat. Bei Verbraucherverträgen gilt jedoch der Gerichtsstand des Unternehmers bzw. des Verbrauchers.

Besondere Bedingungen für den Möbeltransport

6) Umfang der Transportaufgabe

A. Der Transport umfasst, sofern nichts anderes vereinbart ist, das Ent- und Beladen, das Fahren und die lose Platzierung des Umzugsgutes nach Anweisung des Kunden am neuen Standort. Demontage und Montage erfolgen nur nach besonderer Vereinbarung.

b) Das Unternehmen stellt gegen Entgelt die zum Auspacken erforderlichen Kartons zur Verfügung, vgl. Punkt 8 c.

C. Wünscht der Kunde das Ein- und Auspacken durch das Unternehmen oder umfasst der Transport Gegenstände mit einem Gewicht von mehr als 250 kg, bedarf dies einer gesonderten Vereinbarung.

7) Transport gefährlicher Güter

A. Bei der Annahme gefährlicher Güter zum Transport hat der Kunde dem Unternehmen genaue schriftliche Informationen über die Art der Gefahr und die zu beachtenden Vorsichtsmaßnahmen zur Verfügung zu stellen.

8) Bezahlung des Möbeltransports

A. Angebote sind 8 Tage ab Abgabe gültig und werden auf Basis der am Tag des Angebots geltenden Arbeitslöhne, Tarife, Fracht- und Wechselkurse etc. erstellt. w. Die Preisberechnung beginnt und endet am Sitz des Umzugsunternehmens.

B. Das Unternehmen zieht die Frachtkosten nach Abschluss der Arbeiten ein, sofern nicht gesondert etwas anderes vereinbart wurde.

C. Bezahlung der Lieferung von Umzugskartons, Ein- und Auspacken, Transport schwerer Gegenstände über 250 kg, Sonderkosten wegen besonders erschwerte Zugangstreppen und Zugangsbedingungen, sowie Barauslagen und Kosten im Zusammenhang mit dem Transport, Versicherungen, Bescheinigungen, Zollabwicklungen, evtl Raummiete, Fährtickets, Mautgebühren.

D. Dem Unternehmen steht ein Zurückbehaltungsrecht an der laufenden Fracht in entladener (gelieferter) Ware zu, deren Inhalt den aktuellen Rechnungsbetrag abdeckt.

e. Kann ein beauftragter Umzug aufgrund von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht wie vereinbart durchgeführt werden, muss das Umzugsunternehmen zum Ersatz des ihm entstandenen nachweisbaren Schadens berechtigt sein, wobei die Vergütung jedoch den vereinbarten Preis nicht übersteigen darf bewegen. Diese Bestimmung tritt jedoch nicht in Kraft, wenn Änderungen des vereinbarten Vertrags auf Umständen beruhen, die der Kunde nachweislich nicht abwenden konnte und die er deshalb nicht verhindern konnte, und er dies angezeigt hat Der Firma ist dies innerhalb von 24 Stunden, bei Firmenumzügen innerhalb von 3 Werktagen vor dem vereinbarten Zeitpunkt des Umzugsbeginns mitzuteilen.

Besondere Bedingungen für einen Umzug ins Ausland

​9) Allgemein

​Zusätzlich zu den oben genannten allgemeinen und besonderen Bedingungen gilt bei Umzügen ins Ausland Folgendes:

A. Der Kunde erklärt mit seiner Unterschrift auf der Bestellbestätigung, dass sich im Inhalt keine zollpflichtigen oder illegalen Waren (z.B. Tabak, Spirituosen, Pornografie, Betäubungsmittel, Waffen etc.) befinden.

B. vgl. Punkt 8a behält sich das Unternehmen das Recht vor, den vereinbarten Preis anzupassen, wenn sich 8 Tage nach dem Datum des Angebots von außen Änderungen hinsichtlich Tarifen, Frachten, Steuern und Wechselkursen ergeben, und den Kunden hierüber schnellstmöglich zu informieren . Die Zahlung für Auslandsumzüge erfolgt vor dem Be- und Entladen der Ware, sofern nicht gesondert etwas anderes vereinbart wurde.

C. Die Regelung in Ziffer 8 e gilt auch für Auslandsumzüge, allerdings in der Weise, dass die Mitteilung, dass der Umzug nicht durchgeführt werden darf/kann, innerhalb einer angemessenen Frist im Hinblick auf die konkrete Umzugsaufgabe beim Unternehmen eingegangen sein muss.

Besondere Bedingungen zur Lagerung

​10) Allgemein

A. Die Lagerhalle des Unternehmens besteht aus einer Grundmauer mit festem Dach und einer Gebäudeversicherung.

B. Waren, die schnell verderben, gefährliche Waren oder Waren, die andere im Unternehmen gelagerte Waren beschädigen können, werden nicht zur Lagerung angenommen, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung darüber vor.

C. Sollten solche Waren ohne Wissen des Unternehmens gelagert worden sein, haftet der Kunde nach den eher üblichen dänischen Schadensersatzvorschriften.

​11) Versicherung

A. Eingelagerte Güter werden von der Firma nicht gegen Unfallschäden versichert, eine Versicherung gegen Feuer-, Einbruch- und Wasserschäden kann jedoch nach schriftlicher Vereinbarung gegen gesonderte Vergütung über die Firma abgeschlossen werden.

B. Versichert der Kunde die Ware selbst, werden dem Unternehmen der Name des Versicherungsunternehmens und die Versicherungssumme mitgeteilt. Der Kunde sollte seine Versicherung über den Umzug informieren.

12) Spezifikation.

A. Die Ware wird erst nach eingehender Prüfung zur Einlagerung übernommen.

B. Liegt zum Zeitpunkt der Einlagerung keine Spezifikation vor, handelt es sich bei der eingelagerten Sache um eine Menge und die Einlagerungsbescheinigung ist in diesem Fall kein Nachweis darüber, wie viel eingelagert wurde.

C. Soweit dem Kunden eine Spezifikation der eingelagerten Ware zur Verfügung gestellt wird, sind etwaige Beanstandungen schriftlich an das Unternehmen zu richten.

D. Der Kunde ist verpflichtet, das Unternehmen darüber zu informieren, wenn besondere Umstände hinsichtlich des Werts und Inhalts von Kartons und dergleichen vorliegen. Das Unternehmen ist nur für seine eigenen Fehler und Auslassungen verantwortlich.

e. die Spezifikation wird nur gegen Bezahlung der damit verbundenen Arbeit erfasst. Werden Gegenstände aus der gelagerten, spezifizierten Ware entnommen oder nimmt der Kunde sonst irgendwelche Maßnahmen in Bezug auf die Ware vor, so hat er gemeinsam mit dem Unternehmen erneut die Anzahl, das jeweilige Gewicht und die Beschaffenheit der Ware festzustellen, für die ausschließlich das Unternehmen verantwortlich ist seine eigenen Schäden.

13) Schädlinge

A. Das Unternehmen ist nicht für Schädlingsbefall jeglicher Art verantwortlich, der nicht auf die Umstände des Unternehmens zurückzuführen ist.

​14) Reinigung und Wartung.

A. Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, Maßnahmen zur Reinigung oder Pflege der eingelagerten Gegenstände zu ergreifen. derartige Maßnahmen werden nur auf schriftlichen Auftrag und gegen Entgelt durchgeführt.

​15) Inspektion

A. Dem Kunden steht es frei, die Lagerräume zu besichtigen. Einwendungen gegen die Art der Lagerung oder die Wahl des Lagerortes sind unverzüglich zu erheben.

B. Eine Inspektion der eingelagerten Ware, Umpacken, Entnahme einzelner Artikel usw. kann nur nach vorheriger Absprache mit dem Unternehmen und den damit verbundenen Arbeiten im Sinne des Fergen-Tarifs erfolgen.

​16) Zahlung bei Lagerung

Für die Abgabe und Übergabe sowie das Vorzeigen von Lagereffekten wird Arbeitsgeld berechnet. Das Lagerentgelt wird in der Regel monatlich berechnet und mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung vierteljährlich im Voraus gezahlt. Eine eventuell bereits gezahlte Lagergebühr wird nach Lieferung zurückerstattet, jedoch nur für einen halben Monat. Bei der Entfernung eines Teils der lose gelagerten Ware verringert sich die Lagergebühr entsprechend.

17) Kündigung

A. Der Kunde kann den Vertrag jederzeit mit einer Frist von 3 Werktagen kündigen.

B. Das Unternehmen kann den Vertrag jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen.

C. Sofern der Wert der eingelagerten Güter die Forderungen des Unternehmens gegen den Kunden nicht eindeutig decken kann, kann das Unternehmen jedoch im Falle des Verzugs des Kunden sofort vom Lagervertrag zurücktreten, vgl. ansonsten Punkt 22

​18) Auslieferung

A. Bevor die Lieferung erfolgen kann, müssen die Forderungen des Unternehmens beglichen werden.

B. Das Unternehmen haftet nicht für Schäden oder Mängel, die während des Transports entstehen, der vom Kunden selbst oder auf eigene Initiative einer anderen Person als dem Unternehmen durchgeführt wird. vgl. Punkt 2 a und b

​19) Identifikation

A. Bei Erhalt der Ware stellt das Unternehmen auf den Namen des Kunden ein Lagerzertifikat aus, das weder zum Besitz noch zur Sicherheit an Dritte weitergegeben werden darf, es sei denn, das Unternehmen hat ihm hierzu einen Vermerk erteilt, vgl. ansonsten Punkt 18

B. Teillieferungen können nur gegen Bestätigung des Lagerscheins erfolgen.

C. Der Lagerschein ist sorgfältig beim Kunden aufzubewahren. Bei Verlust kann das Unternehmen die Ware dem Kunden gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises und einer Quittung aushändigen.

D. Eine Lieferung an Dritte kann nur mit Genehmigung des Kunden erfolgen.

​20) Adresse.

​Anfragen des Unternehmens an den Kunden können an die zuletzt angegebene Adresse gerichtet werden. Versäumt es der Kunde, die Adressänderung mitzuteilen, ist er für alle daraus entstehenden Folgen verantwortlich, vgl. Blau. weiter unten unter Punkt 22 zur Zwangsversteigerung und für etwaige daraus resultierende Unannehmlichkeiten und Kosten für das Unternehmen im Zusammenhang mit der Suche nach dem Kunden.

21) Eigentumsrechte und Pfandrechte.

Der Kunde ist zur Auskunftspflicht verpflichtet Pfandrecht an der Ware, Hypothek, Eigentum usw.

​​22) Gebrauchtverkauf und -entsorgung.

​Sollte die überfällige Lagergebühr nicht innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist eingehen, kann das Unternehmen die Zahlung schriftlich vom Kunden verlangen, wenn:

– er sein Recht an den Gegenständen aufgegeben hat, oder

– die gespeicherte Anlage keine Sicherheit mehr für die weitere Aufbewahrung bietet, oder

– es sich um verderbliche Waren handelt, oder

– der Kunde verschwunden ist und über einen längeren Zeitraum versucht wurde, ihn zu finden,

oder in vergleichbaren Situationen durch öffentliches Schätzgutachten oder Versteigerung so viel von der Ware veräußern, dass die gesamten Forderungen des Unternehmens inkl. Kosten werden übernommen. Der darüber hinausgehende Verkaufsbetrag wird dem Kunden ausgezahlt. Kommt ein Verkauf nicht zustande oder ist erkennbar, dass die mit einem Verkauf verbundenen Kosten nicht durch den Verkaufspreis gedeckt wären, ist das Unternehmen berechtigt, über den Gegenstand zu verfügen.​

DMF-Zertifikat 2022

So erfolgt die Zahlung

Die Gesamtversicherungssumme beträgt DKK. 2 Millionen und DKK. 50.000 pro Objekt. Für wertvolle Gegenstände wird eine Zusatzversicherung abgeschlossen.

Die Bezahlung aller Umzüge erfolgt ggf. in bar per Mobilepay oder Banküberweisung am Ende der Entladung, sofern bei der Umzugsbestellung nichts anderes vereinbart wurde.

Wir behalten uns das Recht vor, den Preis neu zu verhandeln, wenn sich herausstellt, dass ein Auftrag mehr als 50 % der vereinbarten Leistung entspricht.

Im Falle einer Stornierung

Möglicherweise Stornierung eines Umzugsvertrages: Dies kommt selten vor, aber wenn wir nur ein paar Tage im Voraus kündigen, berechnen wir keine Gebühr. Im Falle einer Stornierung weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Zeitpunkt behalten wir uns das Recht vor, eine Gebühr von 1.000 DKK inkl. MwSt. zu verlangen. MwSt

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